Energieeinsparverordnung
Mittwoch, 28. Mai 2008, 14:45 Uhr
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) oder auch Energiesparverordnung ist im deutschen Baurecht zu finden. Hier gibt sie Aufschluss darüber, welche Standardanforderungen an ein Bauwerk gestellt werden, um einen effizienten Betriebsenergieverbrauch zu gewährleisten. Die Energiesparverordnung trat erstmals am 1. Februar 2002 in Kraft und fasst die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammen. Durch die EU-Richtlinien ist seit dem 1. Oktober 2007 eine neue Fassung der Energiesparordnung gültig.
Die Energiesparverordnung ist für sämtliche Gebäude gültig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Gebäude mit normalen Innentemperaturen, also höher als 19 °C im Durchschnitt, oder um Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen handelt. Betriebsgebäude für die Tierhaltung, zur Pflanzenzucht und -haltung, unterirdische Bauwerke und Gebäude, die größtenteils offen gehalten werden müssen, bleiben von der Energiesparverordnung unberührt.
Die Regelungen der Energiesparverordnung gelten entweder für bereits bestehende Gebäude oder für neu errichtete Gebäude. Gewisse Regelungen und Verordnungen können auch für beide Gebäude, also bestehende und neu errichtete, gleichzeitig gelten.


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