Energiepass - Energieausweis
Dienstag, 6. Mai 2008, 14:52 Uhr
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Der Energiepass, amtlich Energieausweis genannt, bewertet den Energieverbrauch einer Immobilie. Damit sollen Mieter und Käufer einen verlässlichen Einblick in den Energieverbrauch eines Gebäudes erhalten können. Immobilienbesitzer müssen einen Energiepass ab 1. Juli 2008 anlegen lassen, allerdings ist er nicht für alle Gebäude sofort Pflicht.

Der Energiepass kennt zwei Varianten: Bei Neubau oder Änderung von Gebäuden sind die Daten auf Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen, für bestehende Gebäude können jedoch auch Daten zum Energieverbrauch erhoben werden. Entsprechend wird zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden. Während der Bedarf meist nur durch umständliche Rechnungen ermittelt werden kann, wird der Verbrauch einfach am Zähler abgelesen.

Architektenverbände, Wohnungsbaugesellschaften und Verbraucherorganisationen hatten jahrelang über die Einführung eines Energiepasses gestritten. Zunächst war der Pass in einem Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur dena an etwas 4.000 Gebäuden getestet worden. Nach einer dreijährigen Testphase wurde 2007 schließlich seine Einführung beschlossen, allerdings mit einer recht bürokratischen Regelung, die allen Beteiligten gerecht werden soll.


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