Niedrigenergiehaus
Dienstag, 6. Mai 2008, 14:49 Uhr
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Die Bezeichnung Niedrigenergiehaus erhält jedes Gebäude, welches sowohl einen geringen Energiebedarf für Heizwärme als auch für Warmwasser vorweisen kann. Der Bedarf an Heizwärme ist für ein Niedrigenergiehaus gesetzlich vorgeschrieben und darf höchstens 70 kWh betragen. Diese speziellen Anforderungen können prinzipiell leicht bei Neubauten oder auch Altbausanierungen erreicht werden, indem auf den Einsatz verbesserter Komponenten geachtet wird. Wird ferner für eine optimale Isolierung durch sorgfältige Abdichtung der Fugen sowie durch Vermeidung von Wärmebrücken gesorgt, besteht die Möglichkeit einer Reduzierung der Transmissionswärme von bis zu 30 %. Die Anforderungen an ein Niedrigenergiehaus sind somit erfüllt. Selbstverständlich sind weitere Energiesparmaßnahmen in Form von guter Wärmeschutzverglasung, einer kontrollierten Belüftung oder auch schon bei der Ausrichtung der Fensterflächen bei Bau des Niedrigenergiehauses möglich. Finden auf einem Niedrigenergiehaus Solarzellen als Energieerzeuger ihren Einsatz ist ferner sogar eine Weiterentwicklung zu einem sogenannten Passivhaus denkbar, da hier zum Heizen keinerlei Fremdenergie zugeführt werden muß.


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